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Riester-Rente bei der betrieblichen Alterssicherung

Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderung, wenn sie sich an der betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung beteiligen.
 
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(* Ab dem Jahr 2009 werden Gehaltsumwandlungen nur noch aus Entgeltbestandteilen möglich sein. Die Arbeitnehmer müssen dann Sozialversicherungsbeiträge abführen, während die Beiträge der Arbeitgeber weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben. Die Steuerfreiheit bleibt für beide bestehen.) 

Welche Steuervorteile gewährt der Staat?

Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähige Vorsorgeverträge können bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt – das ist häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und bei Alleinstehenden der Fall. Das Finanzamt berechnet automatisch, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist – staatliche Zulage oder steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend werden:

 

Ab Maximaler Sonderausgabenabzug
2002 525,00 €
2004 1050 €
2006 1575 €
2008 2100 €

 

Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel – die Absicherung des Lebensstandards des nach obenZulageberechtigten im Alter – nicht erreicht werden konnte.

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