Riester-Rente bei der betrieblichen
Alterssicherung
Für Arbeitnehmer gibt es
verschiedene Möglichkeiten der staatlichen Förderung, wenn sie sich an der
betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung beteiligen.
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- Zulagen und Steuervorteile
Diese Vergünstigungen können bei betrieblichen Vorsorgemaßnahmen wie
Pensionsfonds, Pensionskassen oder Direktversicherungen beantragt werden.
Besonders Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und Kindern können von
Steuervorteilen und Zulagen profititeren. Um welche Zulagen es sich genau
handelt, finden Sie hier: Altersvorsorge
- Zulagen
- Pauschale Versteuerung der zusätzlichen
Altersvorsorge
Jährliche Sparbeträge bis zu 1.721 Euro
unterliegen der 21,1 %igen
Pauschalsteuer. Sozialbeiträge müssen für diesen jährlichen Sparbetrag noch nicht
bezahlt werden*.
- Höhere Beiträge in die Pensionskasse
Wer höhere Beiträge in die betriebliche Altervorsorge einzahlen möchte,
kann zusätzlich für bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der
Rentenversicherung steuerfrei und beitragsfrei gestellt werden.
- Direktzusage und Unterstützungskasse
Bei diesen Formen der Betriebsrente können Arbeitnehmer Teile ihres
Gehaltes steuer- und beitragsfrei in die Altersvorsorge einbringen.
(* Ab dem Jahr 2009 werden Gehaltsumwandlungen nur noch aus
Entgeltbestandteilen möglich sein. Die Arbeitnehmer müssen dann
Sozialversicherungsbeiträge abführen, während die Beiträge der Arbeitgeber
weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben. Die Steuerfreiheit bleibt für beide
bestehen.)
Welche Steuervorteile gewährt der Staat?
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Eigenbeiträge plus Zulagen für die riesterfähige Vorsorgeverträge können
bei der Veranlagung zur Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht
werden. Das lohnt dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen übersteigt
– das ist häufig bei Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und
bei Alleinstehenden der Fall. Das Finanzamt berechnet automatisch, was für
den Steuerpflichtigen günstiger ist – staatliche Zulage oder
steuerlicher Sonderausgabenabzug. Folgende Höchstbeträge können geltend
werden:
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Ab |
Maximaler Sonderausgabenabzug |
2002 |
525,00 € |
2004 |
1050 € |
2006 |
1575 € |
2008 |
2100 € |
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Bei Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr sowie
bei Bank- und Investmentfonds-Sparplänen gehen die Ansparsumme auf die
Erben über. Die bereits geleisteten Zulagen und Steuervorteile sind dann
jedoch zurückzuzahlen, da das Ziel – die Absicherung des
Lebensstandards des Zulageberechtigten
im Alter – nicht erreicht werden konnte.
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