Die Riester Rente
Das neue Gesetz zur Altersvorsorge

Häufig gestellte Fragen zum neuen Gesetz

Altersvorsorge

rolf tiemann Makler

Was gehört alles zur Altersvorsorge? Gesetzliche Rente
Wohneigentum
Private Vorsorge
Betriebsrente (soweit vorhanden)
Ist die private Altersvorsorge ein MUSS? Die private Altersvorsorge ist freiwillig. Die gesetzliche Rente wird bei vielen nicht reichen. Je früher Sie mit Ihrer privaten Altersvorsorge beginnen, um so höher ist Ihr Vorteil im Alter. INFO
Ab wann tritt die Altersvorsorge in Kraft? Das Gesetz tritt ab dem 1.1.2002 in Kraft. Es ist jedoch wichtig, sich jetzt bereits zu informieren.
Kann ich mir die Altersvorsorge leisten? Die Eigenvorsorge kann sich jeder leisten. Auch bei kleinen Einkommen können Sie große Vorsorgepläne verwirklichen. Der Staat beteiligt sich daran mit Zulagen und ggf. über Steuervergünstigungen.
Wie wird gefördert?
Wer erhält die Förderung?

Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, also:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch wenn Sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen)
- Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich der Berechtigung zur Arbeitslosenhilfe, auch wenn deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
- nicht erwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung (sog. Kindererziehungszeiten)
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
- wehr und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte in der Altersversicherung der Landwirte sowie deren Ehegatten
Übrigens: Wenn nur ein Ehepartner zum förderfähigen Personenkreis gehört, kann auch der selbst nicht förderfähige Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn er einen eigenen Vertrag hat.
Jetzt auch gefördert werden können:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer beamtenähnlichen Gesamtversorgung (z.B. fast alle Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst)

Wer erhält keine
Förderung?


Nicht gefördert werden:
- Selbstständige die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten

Wie hoch ist die
Förderung?
Siehe Fördertabelle am Ende der Seite oder: zum Förderrenten-Rechner(Riester-Rechner)
Achtung: Bei nur einem Rentenversicherungspflichtigen ist die Zulage für den Ehepartner eingerechnet. Die Zulage wird gewährt, wenn der Partner einen eigenen AVZ-Vertrag hat
Anlageformen  
Welche Anlageformen werden gefördert? Rentenversicherungen/Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen, Fonds/Banksparpläne, bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge.
Grundsätzlich werden die Anlageformen gefördert, die ab Renteneintritt eine lebenslange und gleichbleibende Zusatzrente gewährleisten.
Kriterien für die Zertifizierung? Alle Anlageformen müssen

- gewährleisten, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge für die Auszahlung zur Verfügung stehen
(Nominalwerterhaltung);
- gewährleisten, dass die Leistungen erst mit Beginn einer Altersrente, aber nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
- lebenslange Leistungen garantieren, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der auch für das hohe Alter absichert (Restkapitalverrentung)
- die Abtretung oder Übertragung von Ford
erungen oder Eigentumsrechten aus dem Vertrag an Dritte ausschließt.

Wie erkenne ich geförderte Verträge? Nur Anlageformen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, werden vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert. Förderfähige Verträge erhalten einen Zusatz: 'Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen von §10a des Einkommenssteuergesetzes förderfähig.'
Sind dies dann auch besonders sichere
Anlagen?
Das Zertifikat bestätigt lediglich die Förderfähigkeit. Es sagt nichts über die Güte der Verträge im Hinblick auf Sicherheit und Rentabilität aus. Es wird mindestens eine Garantie der eingezahlten Beträge übernommen!
Werden bestehende Anlagen (Fonds, Lebensversicherung) auch gefördert? ja, wenn die Anlageform nachträglich zertifiziert wurde
Kann ich bestehende Verträge ruhen lassen oder umwandeln? gem.§1Bs.1 und 10 AltZertG hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Ruhen des Vertrages ! Grundsätzlich muss seitens des jeweiligen Altersvorsorge-Instituts ein Anspruch gewährt werden, den Vertrag ruhen zu lassen. Im Einzelfall ist das mit dem jeweiligen Institut abzuklären. Detaillierte Beratung ist unbedingt notwendig und sinnvoll.
Kann ich dieses Jahr schon ein Altersvorsorgeprodukt abschließen? Bestehende Anlageformen können nach Zertifizierung auch in die staatliche Förderung fallen, wenn die Anlageform die Förderkriterien erfüllt. Die Förderung beginnt aber erst für Sparbeiträge ab 2002.
Gibt es schon zertifizierte Anlagemöglichkeiten? Die Zertifizierung wird  mit Wirkung zum 1.1.2002 erteilt. Zuständig ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Die Institute konnten ihre Anträge ab Juni-Herbst 2001 zur Zertifizierung einreichen. Wenn jetzt von zertifizierten Anlagemöglichkeiten gesprochen (geworben) wird, kann man davon ausgehen, dass diese Produkte die Förderkriterien erfüllt haben und zertifiziert wurden.
Erhalte ich die Förderung auch, wenn ich mich erst im Laufe 2002 für eine Anlageform entscheide? Um die volle Förderung zu bekommen, reicht es aus bis Ende 2002 die Jahres Altersvorsorgebeiträge zu leisten, ansonsten erfolgt die anteilmäßige Förderung für die geleisteten Einzahlungen unterhalb der Mindesteigenbeträge.
Sind die Zinsen aus AVZ- Verträgen von der Zinsabschlagssteuer
befreit?
In der Ansparphase müssen weder für die Sparbeiträge noch für Zinsen und Erträge Steuern gezahlt werden, dafür wird später aber die Rente versteuert (nachgelagerte Versteuerung). Dies gilt auch, wenn die Höchstbeträge für den Sonderausgabenabzug überschritten werden.
Sparbeiträge TIP
Was muss ich sparen, um die volle Zulage zu erhalten (Mindesteigenbetrag)? Die Altersvorsorge wird stufenweise aufgebaut aus dem sozialversicherungs-
beitragspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres.
  
zum Förderrenten-Rechner(Riester-Rechner)
2002-2003   1% des Vorjahresbruttoeinkommens (z.B. 50.000DM=500DM einschließlich Zulagen), max. 525 €uro
2004-2005   2% des Vorjahresbruttoeinkommens, max. 1.050 €uro
2006-2007   3% des Vorjahresbruttoeinkommens, max. 1.575 €uro
ab 2008        4% des Vorjahresbruttoeinkommens, max. 2.100 €uro
jeweils abzüglich der gewährten Zulagen
Wie hoch ist der Sockelbetrag (Untergrenze des
Mindesteigenbetrages)?
Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbetrag, so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbetrag zu leisten.
Sparbeitrag nur durch Zulage ohne Eigenanteil ist nicht möglich.
(Ausnahme: nicht versicherungspflichtige Ehepartner)
2002-2004
45€ (ca.88DM) ohne Kind
38€ (ca.74DM) bei 1 Kind
30€ (ca 59DM) bei 2 oder mehr Kindern
ab 2005
90€ (ca. 176DM) ohne Kind
75€ (ca. 147DM) bei 1 Kind
60€ (ca. 117DM) bei 2 oder mehr Kindern
Kann ich auch weniger sparen? Grundsätzlich ja, die Förderung erfolgt dann anteilmäßig. Die Bundesregierung empfiehlt die angegebenen Sparbeträge
Gibt es Höchstbeträge? Die Mindesteigenbeträge (in % des Einkommens), die zur Erlangung der vollen Zulage ausreichen, können überschritten werden.

Mit der Einkommensteuererklärung können im Rahmen bestimmter Höchstbeträge Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden, auch wenn diese mehr als 4%(ab 2008) des sozialversicherungsbeitragspflichtigen Einkommens sind. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Ein scih eventuell ergebender Differenzbetrag wird dann im Rahmen der Einkommensteuerberechnung gutgeschrieben. Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeträge + Zulage) können im Rahmen folgender Höchstbeträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Zeitraum                               Maximal jährlicher Sonderausgabenabzug

2002-2003                           525€uro (1.026DM)
2004-2005                           1.050€uro (2.053DM)
2006-2007                           1.575€uro (3.080DM)
ab 2008                                2.100€uro (4.107DM)

Was ist, wenn ich arbeitslos werde und nicht mehr zahlen kann? Der Mindesteigenbetrag muss für die volle staatliche Förderung trotzdem erbracht werden ! Grundsätzlich besteht Anspruch auf Ruhen des Vertrages
Muss ich den Sparbetrag monatlich oder kann ich auch einmal jährlich überweisen? Grundsätzlich muss der Mindesteigenbetrag bis zum Ablauf des Kalenderjahres geleistet worden sein, um die volle Förderung zu erhalten. Andere Zahlungsweisen werden wohl möglich sein, wenn die Institute förderberechtigte Modelle mit z.B. jährlicher Besparung anbieten.
Können meine bisherigen vL auch für die Altersvorsorge verwendet werden?

 

 

 

 

 

 



Förderung ab 2004

So viel staatliche Förderung ist jährlich für Sie drin:


Bausparen

 

NEIN. Die neue Altersvorsorge wird zusätzlich gefördert.

Es gibt weiterhin die vL, dafür erhalten Sie wie bisher die Arbeitnehmer Sparzulage (ASZ) in Höhe von 10%*
Für Einzahlungen auf den Bausparvertrag erhalten Sie Wohnungsbauprämie (WOP) in Höhe von 8,8 % für  max. 512 Euro für Singles und 1.024 Euro für Verheiratete Sparleistung p.a.* 
Wer kann WoP bekommen?
Jeder ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
Für Einzahlungen auf bestimmte vL Fonds (Produktivkapital) 20%/25% für 444 bzw.888 €*
*Es gelten Einkommensgrenzen
Berechnungsbeispiel
Das hätte beispielsweise ein Alleinstehender 2002 an Prämie bekommen
(kein Kind, Bruttoeinkommen: 20.000 Euro)
 

Prämie

Jährlicher
Sparbetrag

jährl. staatliche
Prämie2

Anlage

Prämie 1

ASZ auf vL1

480 Euro

48 Euro

Bausparvertrag

Prämie 2

WoP1

512 Euro

51 Euro

Bausparvertrag

Prämie 3

ASZ auf vL1

408 Euro

82 Euro

vL-Fonds

Prämie 4

AVZ

162 Euro

38 Euro

Altersvorsorge-Vertrag

Summe

 

1.562 Euro

219 Euro

 
1Es gelten Einkommensgrenzen, Beispiel für alte Bundesländer
2Beträge gerundet

    Die neuen Regelungen zur Arbeitnehmersparzulage im Überblick
    (alle Angaben in Euro):

vwl.JPG (20854 Byte)

Beispiel zur Förderhöhe: (West)
Ein Arbeitnehmer, der beide Fördermöglichkeiten voll ausschöpft und der gleichzeitig unter den Einkommensgrenzen liegt, erhält damit somit jährlich neu 128,- Euro Sparzulage statt bisher 47,- Euro. Die Einkommensgrenze bei ledigen liegt bei 17.900,- Euro bei verheirateten beträgt sie 35.800,- Euro zu versteuerndes Einkommen.

Achtung! Diese Fördermöglichkeiten stehen Ihnen auch dann offen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keinerlei VL erhalten, jedoch unter den Einkommensgrenzen liegen ! Allerdings muss der Spar-
betrag durch Ihren Arbeitgeber überwiesen werden.

Übermitteln Sie uns das einfach auszufüllende Formular " VL Zeichnungsunterlagen", dann finden
Sie in den Unterlagen, die Ihnen zugehen, bereits nahezu komplett ausgefüllte Auftragsformulare, die
Sie wiederum an die AVL - Fondsvermittlung zurücksenden können.

Wann kann ich frühestens über das Guthaben verfügen? Bei einem AVZ-Produkt frühestens bei Vollendung des 60. Lebensjahres nur über eine monatliche lebenslange Rente
zum Vergleich - bisherige Förderungen:
vL=7 Jahre, WOP=7 Jahre, vL-Fonds=7 Jahre
Verfahren der Förderung  
Wie erhalte ich die Förderung Sie beantragen die staatliche Förderung bei dem Institut, bei dem Sie den ASV-Vertrag abgeschlossen haben. Die Daten werden von diesem Institut an die BfA weitergegeben.
Werden die Zulagen an mich ausgezahlt? Die Zulagen werden dem begünstigten Vertrag gutgeschrieben und auf die maximal geförderten Sparbeträge angerechnet.
Kann ich mehrere Anlageformen wählen? Im Rahmen der förderungsfähigen Sparbeträge wird die Zulage für maximal 2 AVZ-Verträge gewährt.
Wo wird die Grundzulage gutgeschrieben? Zahlt der Zulageberechtigte Altersvorsorgebeträge zu Gunsten mehrerer Verträge, so wird die Zulage nur für 2 dieser Verträge gewährt. Der insgesamt zu leistende Mindesteigenbetrag muss zu Gunsten dieser Verträge geleistet worden sein. Die Zulage ist entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beträge zu verteilen.
Was ist günstiger, Zulagen oder
Sonderausgabenabzug?
Bei der Einkommensteuererklärung wird vom zuständigen Finanzamt automatisch die 'Günstigerprüfung' vorgenommen.
Ist der Sonderausgabenabzug günstiger als der Anspruch auf Zulage, wird die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusätzlich gutgeschrieben (und führt zu einer Verringerung der Jahreseinkommensteuer)
Wo werden die Beträge bei der Einkommensteuererklärung angegeben? Dazu gibt es ab 2002 die neue Anlage AV (Altervorsorge) zur Steuererklärung
Was ist, wenn ich nicht den empfohlenen % -Satz bringen kann? Wir die Eigenleistung nicht (oder nicht ausreichend erbracht) entfällt die Förderung bzw. wird nur anteilig gezahlt.
Wichtig: diese Frage ist auch abhängig von der Vertragsgestaltung mit dem Institut, mit dem der AVZ-Vertrag abgeschlossen wurde.
Kinderzulage  
Wird die Kinderzulage jedem Elternteil gewährt? Die Kinderzulage wird einmal für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt, für das Kindergeld (oder Kinderfreibetrag) gewährt wird. Das gilt auch, wenn das Kind bei getrennt lebenden Eltern in beiden Haushalten gemeldet ist.
Wem wird die Zulage gutgeschrieben? Kann vereinbart werden, wenn beide einen AVZ-Vertrag haben und förderberechtigt sind. Fehlt die Vereinbarung, dann wird das Kind und damit die Zulage der Mutter zugeordnet. Hat nur einer der Eheleute einen AVZ-Vertrag oder ist nur eine Person förderberechtigt, wir die Zulage diesem Vertrag zugeordnet.
Beispiel: Mann: selbständig= nicht berechtigt, Frau AVZ-Vertrag=erhält Kinderzulage.

Der vorstehende Fragenkatalog zum neuen Altersvorsorge Gesetz wurde sorgfältig recherchiert.
Für evtl. Fehler kann nicht gehaftet werden

Wer bekommt wie viel?   (siehe unten)  oder    zum Förderrenten-Rechner(Riester-Rechner)

Die Rentenreform begünstigt Familien mit Kindern. Je geringer das Einkommen, desto höher ist die prozentuale Förderung. Menschen mit hohem Einkommen erhalten unter dem Strich die meisten Zuwendungen: Ein doppelt verdienendes Ehepaar (Vorjahresbrutto 200.000 DM) mit zwei Kindern darf im Jahr 2008 mit 1.326 DM Zulage und einer Steuererstattung rechnen, die zusammen knapp 3.000 DM ausmacht. Bedingung: Die Eigenleistung muss im Jahr mindestens 6.674 DM betragen.

Die folgenden Tabellen zeigen beispielhaft, wie sich Kinder, Einkommen und Familienstand auf die staatlichen Zuschüsse im Jahr 2008 auswirken:                   zum Förderrenten-Rechner(Riester-Rechner)


Alleinstehend ohne Kinder:
Bruttoeinkommen Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistunginsgesamt Steuerersparnis Förderquote
             
DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr
50.000 1.699 300 - 2.000 264 28%
80.000 2.899 300 - 3.200 822 35%
100.000 3.699 300 - 4.000 1.285 40%
150.000 4.499 300 - 4.800 1.714 42%
 
Verheiratet, zwei Kinder, zwei Rentenversicherungspflichtige:
Bruttoeinkommen Eigenbeitrag Grundzulage Kinderzulage Sparleistunginsgesamt Steuerersparnis Förderquote
             
DM / Jahr DM / Jah DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr DM / Jahr  
60.000
1.074 600 724 2.400 - 55%
100.000 2.674 600 724 4.000 - 33%
200.000 6.674 600 724 8.000 1.658 37%

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
 

rolf tiemann Makler, Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach ( 0911/ 762950 Ÿ Fax 0911/762950
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