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Der
Staat lässt bei der betrieblichen Altersvorsorge folgende Formen der Geldanlage
zu:
Direktversicherung
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Ich mache Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot ! |
Pensionsfonds |
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Direktzusage |
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Pensionskasse |
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Unterstützungskasse |
Der Arbeitnehmer schließt über seinen
Arbeitgeber bei einem privaten Versicherungsunternehmen einen
Versicherungsvertrag ab (per Einzel- oder Gruppenvertrag). Das Unternehmen
fungiert als Versicherungsnehmer und Beitragszahler.
Lebens- oder Rentenversicherungen sind möglich.
Besteuerungsart pauschal 20%
Der
Arbeitnehmer ist Versicherter. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer oder seine
Hinterbliebenen.
Für den Arbeitgeber ist diese Art der betrieblichen Vorsorge einfach zu
handhaben.
Der Pensionsfonds ist der Pensionskasse
ähnlich, ist aber freier in der Auswahl der Geldanlagen. Es besteht
Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein a.G.
(bzw. "Pensionszusage", "unmittelbare
Versorgungszusage")
Das
Unternehmen verpflichtet sich ("sagt zu"), dem Arbeitnehmer bei
Eintritt eines 'Versorgungsfalles' bestimmte Leistungen unmittelbar zu zahlen.
Hierfür werden vom Arbeitgeber gewinnmindernde Pensionsrückstellungen
gebildet. Die Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied im
Pensions-Sicherungs-Verein zu sein, da sie für Ihre Direktzusage haften. Es
wird kein externer Versorgungsträger in Anspruch genommen.
Pensionskassen sind rechtlich eigenständige, aber branchenabhängige
Versorgungseinrichtungen, die jeweils von einem oder von mehreren Unternehmen
einer Branche getragen werden.
Pensionskassen
versichern ähnlich privater Versicherungsunternehmen. Sie unterliegen der Versicherungsaufsicht.
Arbeitnehmer besitzen gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch
auf die zugesagten Leistungen, für welche die Kasse haftet.
Die
Beiträge können vom Unternehmen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Freelancer
finden hier eine Möglichkeit, Eigenbeiträge für die eigene 'Betriebsrente'
einzuzahlen (Beispiel: Künstlersozialkasse)
Unterstützungskassen sind rechtlich eigenständige
Versorgungseinrichtung, die jeweils von einem oder von mehreren Unternehmen
getragen werden. Sie können relativ frei über die Geldanlage verfügen. Sie unterliegen
nicht der Versicherungsaufsicht.
Die
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein
zu sein, da die Unternehmen direkt für ihre Versorgungszusage haften und nicht
die Unterstützungskasse.
Die
Beiträge können vom Unternehmen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
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Riester-Rente
bei der betrieblichen Alterssicherung
rolf tiemann Makler,
Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach (
0911/ 762950 Ÿ
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