Lebensversicherungen als Spar- und Geldanlage
Die Direktversicherung

 

Steuern sparen mit Hilfe des Arbeitgebers
Rendite steigern durch Steuersparen

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Sie wird in zwei Varianten angeboten:
1.)
Die (arbeitgeber-finanzierte) Direktversicherung


Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab und zahlt die Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält eine schriftliche Versorgungszusage. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen des Vertrages beginnt aber erst später, wenn bestimmte, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind. Bis dahin kann der Arbeitgeber darüber verfügen. Damit soll die Bindung an das Unternehmen erhöht werden. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, bevor er einen Anspruch auf die Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung erwirbt, geht er leer aus.

Voraussetzungen zum Erwerb des Anspruchs auf die Leistung:
Entweder die Versorgungszusage muß 10 Jahre bestanden haben.

Oder:
Ist der Arbeitnehmer mindestens 35 Jahre alt und seit 12 Jahren im Unternehmen, genügt es, wenn die Versorgungszusage 3 Jahre bestanden hat.
Wer diese Kriterien erfüllt, erhält einen unverfallbaren Anspruch auf die Leistung der Direktversicherung. Dieser Anspruch erlischt auch dann nicht, wenn man später den Arbeitgeber wechselt.

Hinweis
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatz-Urteil 1999 (II ZR 152/98) entschieden, dass eine Versorgungszusage aber dann widerrufen werden kann, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten in grober Weise verletzt und seinem Arbeitgeber einen so schweren, dessen Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt. An diese
Voraussetzungen sind äußerst strenge Anforderungen zu stellen.

Bei einem Bankrott des Unternehmens bleiben die Ansprüche aus den Direktversicherungen bestehen. Diese werden von einem "Pensions-Sicherungsverein" übernommen, in dem die Unternehmen zwangsweise per Gesetz Mitglied sein müssen.


2.)
Die (arbeitnehmer-finanzierte)
Direktversicherung
durch Gehaltsumwandlung


Zum Formular: Berechnung anfordern

Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge von seinem Gehalt. Alle Rechte aus dem Vertrag stehen ihm daher von Beginn an zu. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff.

Der Vorteil: Der Beitrag, der in die Direktversicherung fließt, wird mit 20% Einkommensteuer statt mit dem individuellen Steuersatz besteuert (plus Kirchensteuer). Die Steuerersparnis führt zu einer Renditeverbesserung der Lebensversicherung (Beispiel weiter unten).

Die Sozialabgaben für das umgewandelte Gehalt entfallen (begrenzt allerdings bis zum Jahr 2008), wenn die Zahlung aus Sonderzahlungen (Urlaubs-Geld, Weihnachts-Geld, Sonder-Gratifikationen) geleistet wird

oder

wenn der Brutto-Verdienst höher als die Beitrags-Bemessungsgrenze (61.200,00 €) ist.
Ist das nicht der Fall, sind die üblichen Sozialabgaben fällig. 20% gesparte Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil) bis zum Jahr 2008 erhöhen die Rendite der Direktversicherung ein zweites Mal. Auch der Arbeitgeber spart Lohn-Nebenkosten, was die Einrichtung eines solchen Vertrages auch für ihn lohnenswert macht.

Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag fortführen, wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist (Verhandlungssache beim Einstellungs-Gespräch. Wenn nicht, kann der Vertrag ohne Beitragszahlung ruhend gestellt werden, bis der normale Ablauf erreicht wird.

Der Arbeitnehmer hat seit 01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung.

rolf tiemann Maklerinformation – Telefon 0911/762950 – Fax 0911/762624 – E-Mail kontakt@finanz-immo.de
09/2003

 rolf tiemann Finanz-Versicherungs-Immobilienmakler, prakt. Betriebswirt
Firmensitz: 
Kirchenweg 32, D-90587 Obermichelbach bei Nürnberg/Bayern
Allgem. Informationen  -  Zuständige Kammer: IHK Nürnberg <Gew.Anm.:17.05.91Verw.Gem.Tuchenbach/Bayern<
<
§34cGewO Landratsamt Fürth/Bayern

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