Lebensversicherungen als Spar- und Geldanlage
Die Direktversicherung
Steuern sparen
mit Hilfe des Arbeitgebers
Rendite steigern durch
Steuersparen
Die Direktversicherung
ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer
abschließt. Sie wird in zwei
Varianten angeboten:
1.)
Die (arbeitgeber-finanzierte) Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den
Arbeitnehmer ab und zahlt die Beiträge zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitnehmer erhält
eine schriftliche Versorgungszusage. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf
Leistungen des Vertrages beginnt aber erst später, wenn bestimmte, gesetzlich
festgelegte Voraussetzungen erfüllt sind. Bis dahin kann der Arbeitgeber
darüber verfügen. Damit soll die Bindung an das Unternehmen erhöht werden.
Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, bevor er einen Anspruch auf die
Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung erwirbt, geht er leer aus.
Voraussetzungen zum Erwerb des Anspruchs auf die Leistung:
Entweder die Versorgungszusage muß 10 Jahre bestanden haben.
Oder:
Ist der Arbeitnehmer mindestens 35 Jahre alt und seit 12 Jahren im Unternehmen,
genügt es, wenn die Versorgungszusage 3 Jahre bestanden hat.
Wer diese Kriterien erfüllt, erhält einen unverfallbaren Anspruch auf die
Leistung der Direktversicherung. Dieser Anspruch erlischt auch dann nicht, wenn
man später den Arbeitgeber wechselt.
Hinweis
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatz-Urteil 1999 (II ZR 152/98)
entschieden, dass eine Versorgungszusage aber dann widerrufen werden kann, wenn
der Arbeitnehmer seine Pflichten in grober Weise verletzt und seinem Arbeitgeber
einen so schweren, dessen Existenz bedrohenden Schaden zugefügt hat, dass sich
die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder
zumindest erheblich entwertet herausstellt. An diese
Voraussetzungen sind äußerst strenge Anforderungen zu stellen.
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Bei
einem Bankrott des Unternehmens bleiben die Ansprüche aus den
Direktversicherungen bestehen. Diese werden von einem
"Pensions-Sicherungsverein" übernommen, in dem die Unternehmen
zwangsweise per Gesetz Mitglied sein müssen.
2.)
Die
(arbeitnehmer-finanzierte)
Direktversicherung durch
Gehaltsumwandlung
Zum Formular: Berechnung anfordern
Der
Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf den Arbeitnehmer ab. Der
Arbeitnehmer zahlt die Beiträge von
seinem Gehalt. Alle
Rechte aus dem Vertrag stehen ihm daher von Beginn an zu. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff.
Der Vorteil: Der Beitrag, der in die Direktversicherung fließt, wird
mit 20% Einkommensteuer statt mit dem individuellen Steuersatz besteuert
(plus Kirchensteuer). Die Steuerersparnis führt zu einer
Renditeverbesserung der Lebensversicherung (Beispiel weiter unten).
Die Sozialabgaben
für das umgewandelte Gehalt entfallen (begrenzt
allerdings bis zum Jahr
2008), wenn die Zahlung aus Sonderzahlungen (Urlaubs-Geld, Weihnachts-Geld,
Sonder-Gratifikationen) geleistet wird
oder
wenn der Brutto-Verdienst höher als die Beitrags-Bemessungsgrenze (61.200,00
€) ist.
Ist das nicht der Fall, sind die üblichen Sozialabgaben fällig. 20% gesparte
Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil) bis zum Jahr 2008 erhöhen die Rendite der
Direktversicherung ein zweites Mal. Auch der Arbeitgeber spart Lohn-Nebenkosten, was
die Einrichtung eines solchen Vertrages auch für ihn lohnenswert macht.
Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann der Arbeitnehmer den Vertrag fortführen,
wenn der neue Arbeitgeber damit einverstanden ist (Verhandlungssache beim
Einstellungs-Gespräch. Wenn nicht, kann der Vertrag ohne Beitragszahlung ruhend
gestellt werden, bis der normale Ablauf erreicht wird.
Der Arbeitnehmer hat seit
01.01.2002 einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Direktversicherung durch
Gehaltsumwandlung.
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