rolf tiemann Makler-Info’s      Wirtschaftstipp, 04.12.2000


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Versicherungen nach der Scheidung: Wer kriegt welche Police?

Zu einer Scheidung gehört auch die Zuordnung von Versicherungen. Denn oft verlässt einen mit dem Partner auch der familiäre Versicherungsschutz. Zwar behält in der Regel der im Vertrag genannte Versicherungsnehmer die Police. Im Detail tauchen aber eine Menge Fragen auf. Der Wirtschafts-Tipp gibt Antworten.

Hausratversicherung Falls Ihr Ex-Partner Versicherungsnehmer bei der Hausratpolice gewesen ist, besteht für Ihre Wohnungseinrichtung kein Schutz mehr. Denn versichert ist nach wie vor der Hausrat des Versicherungsnehmers. Mit ihm zieht auch die Police um.

Tipp: Wenn Sie Ihren Hausrat aufteilen, kann die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages unter Umständen gesenkt werden, beziehungsweise der Wohnfläche der neu bezogenen Wohnung des Versicherungsnehmers angepasst werden. Das senkt den Beitrag.

Private Haftpflichtversicherung Auch Ihre Haftpflichtversicherung sollten Sie im Trennungsfall im Auge behalten. Der Bedarf bleibt bei beiden Beteiligten bestehen, aber nur der Versicherungsnehmer behält auch den Schutz.

Aufgepasst: Wenn beispielsweise der Ehemann als Versicherungsnehmer noch vor dem Scheidungstermin seine neue Freundin der Versicherung als Mitversicherte meldet, fällt die Frau aus dem Vertrag heraus. Ohne das sie notwendigerweise etwas davon erfährt, kann die Noch-Ehefrau also ihren Versicherungsschutz verlieren.

Wohngebäudeversicherung Wenn Sie im Grundbuch eingetragener Besitzer eines Gebäudes sind, sind Sie per Gesetz auch Versicherungsnehmer. Wenn beide Ehepartner eingetragene Besitzer und Versicherungsnehmer waren, besteht die Police nach einer Scheidung weiter und lautet auf die Eigentümergemeinschaft der ehemaligen Partner. Bei einer Umschreibung im Grundbuch geht die Gebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Die Assekuranz oder der Neueigentümer kann diese Versicherung innerhalb eines Monats nach Erwerb des Gebäudes kündigen.

Private Rentenversicherung Wenn Sie nicht per Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben, werden die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt. Das heißt, dass dem Vertrag des zum Ausgleich verpflichteten Partners Deckungskapital entnommen wird und daraus eine beitragsfreie Rentenversicherung für den Ausgleichsberechtigten gebildet wird. Die Rentenversicherung des anderen Partners wird entsprechend gesenkt.

Kapitallebensversicherung Ähnlich verhält es sich mit der Kapitallebensversicherung - wiederum unter der Voraussetzung, dass es keinen Ehevertrag gibt. Wenn Sie oder Ihr Ex-Partner die Versicherung nicht fortsetzen wollen, wird vom aktuellen Rückkaufswert Ihrer Police der Rückkaufswert abgezogen, der eventuell in die Ehe eingebracht wurde. Die Differenz, also der Zugewinn, wird zwischen Ihnen beiden aufgeteilt.

Allerdings sollten Sie sich die Kündigung gut überlegen. Denn mit der Versicherung kündigen Sie auch Ihre Altersversorgung. Außerdem sinkt bei einer vorzeitigen Kündigung Ihre Rendite rapide.

Es empfiehlt sich daher, die Police fortzusetzen. In diesem Fall ermittelt sich der Zugewinn, den Sie untereinander aufteilen müssen, aus dem Zeitwert der Versicherung, der in der Regel höher ist als der Rückkaufswert. Dem ausgleichsberechtigten Partner wird dann ein unwiderrufliches Bezugsrecht in Höhe des ermittelten Anspruchs eingeräumt. Der Zugewinn wird also erst bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall gezahlt.
Falls es jedoch wirtschaftlich
nicht möglich ist die Police aufrecht zu erhalten, bietet sich noch anstelle der Kündigung die Möglichkeit die Police  zu verkaufen. Evtl. ist der Verkaufswert einer Police an eine andere Person nämlich höher als der von der Versicherung bezahlte Rückkaufwert.
Ein derartiger Verkauf bzw. die Prüfung ob dieser Verkauf mehr bringt als der Rückkaufwert wird kostenfrei für den Verkäufer von mir durchgeführt.

Kfz-Versicherung Auch von einem etwaigen Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung profitiert nur, wer als Versicherungsnehmer eingetragen ist. Der andere Partner hat keinen Anspruch auf Übertragung von Leistungen. Wenn Sie also nicht Versicherungsnehmer waren, werden Sie nach der Scheidung bei der Versicherung meist mit dem für Anfänger geltenden Beitragssatz SF Klasse ½  von 140 % eingestuft. Erfreuliche Ausnahme: Frauen, die nicht Versicherungsnehmer waren, bietet unser Spezialtarif für den Fall der Scheidung eine Versicherung an, bei dem Teile des Schadenfreiheitsrabatts je nach Führerscheinbesitz angerechnet werden.

Private Krankenversicherung An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für die Geschiedenen nichts - auch dann nicht, wenn nur einer privat versichert ist und der andere gesetzlich. Für Kinder gilt: Ist nur ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, können sie nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden. Sind alle privat versichert, dann sind nach der Scheidung die Beiträge für die Krankenversicherung zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen.

rolf tiemann Makler, Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach ( 0911/ 762950 Ÿ e-mail kontakt@finanz-immo.de
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