rolf tiemann Finanz-Versicherungsmakler,
Finanzierungen, Immobilien
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden meistens durch Leistungen der Arbeitgeber ergänzt.
Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau besser geeignet erscheinen, welche allerdings auch ein höheres Risiko beinhalten.
Investmentsparen3. Vermögensbeteiligungsgesetzt 400 € pro JahrSparzulage: 20% = 80 € Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds Beteiligungen am Unternehmen |
Bausparen5. Vermögensbildungsgesetz 470 € pro JahrSparzulage: 9% = 42,30 € |
Die Einkommensgrenzen: 20.000 € bei Alleinstehenden und 40.000 € bei Verheirateten. |
Die Einkommensgrenzen: 17.900 € bei
Alleinstehenden und 35.800 € bei Verheirateten. |
Gefördert wird jeder Arbeitnehmer, der die oben genannten Einkommensgrenzen unterschreitet. Wichtig ist, dass die Einzahlungen durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. Nur dann erhalten Sie die Förderung.
Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie
weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde
Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben,
außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen
Einkunftsarten abgezogen.
Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870 € im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.
Sparleistung pro Jahr |
ergibt nach 6 Jahren |
eine kumulierte Sparzulage von |
|
---|---|---|---|
Aktienfonds- sparen |
400,00 € | 2.400,00 € | 480,00 € |
Bausparen | 470,00 € | 2.820,00 € | 253,80 € |
Insgesamt | 870,00 € | 5.220,00 € | 733,80 € |
Info: Wenn
Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktienfondssparplan wählen,
da dort die Förderung 80 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als
bei Bausparverträgen (42,30 €)!
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tiemann Makler, Kirchenweg
32, 90587 Obermichelbach (
0911/ 762950 Ÿ
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