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Was sind Vermögenswirksame Leistungen?

Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch die Gewähr der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Vermögenswirksamen Leistungen des Staates werden meistens durch Leistungen der Arbeitgeber ergänzt.

Seit dem 1.1.1999 gibt es bei den vermögenswirksamen Leistungen zwei Förderbereiche, die von Arbeitnehmern  ausgeschöpft werden können. Hierbei unterstützt der Gesetzgeber mit der deutlich höheren Sparförderung  die Anlage in Aktienfonds, da diese für den langfristigen Vermögensaufbau besser geeignet erscheinen, welche allerdings auch ein höheres Risiko beinhalten.

Investmentsparen

3. Vermögensbeteiligungsgesetzt

400 € pro Jahr

Sparzulage: 20% = 80 €
(bis 1.4.2009 18% = 72 €)

Anlage in Produktivkapital

  • Aktienfonds bzw. Aktiendachfonds

  • Beteiligungen am Unternehmen
    des Arbeitgebers

Bausparen

5. Vermögensbildungsgesetz

470 € pro Jahr

Sparzulage: 9% = 42,30 €

Anlage in einem Bausparvertrag

Die Einkommensgrenzen: 
20.000 € bei Alleinstehenden 
und 40.000 € bei Verheirateten.
Die Einkommensgrenzen: 17.900 € bei Alleinstehenden 
und 35.800 € bei Verheirateten.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird jeder Arbeitnehmer, der die oben genannten Einkommensgrenzen unterschreitet. Wichtig ist, dass die Einzahlungen durch Ihren Arbeitgeber erfolgt. Nur dann erhalten Sie die Förderung.

Auch wenn die Einkommensgrenzen optisch gering erscheinen, überschreiten sie weniger Arbeitnehmer als angenommen. Denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Vom Jahresbruttogehalt werden daher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderfreibeträge und Verluste aus anderen Einkunftsarten abgezogen.

Optimal: Aktienfondssparen und Bausparen kombinieren

Beide Zulagen gibt es nebeneinander, wenn zwei unterschiedliche Verträge für Wertpapiere und Bausparen abgeschlossen werden. Damit ist eine maximale Sparrate von 870 € im Jahr mit einer jährlichen Förderleistung von 122,30 € begünstigt.

  Sparleistung
pro Jahr
ergibt nach
6 Jahren
eine kumulierte
Sparzulage von
Aktienfonds-
sparen
400,00 €   2.400,00 €   480,00 €  
Bausparen 470,00 €   2.820,00 €   253,80 €  
Insgesamt 870,00 €   5.220,00 €   733,80 €  

Info: Wenn Sie nur eine Sparform besparen wollen, sollten Sie den Aktienfondssparplan wählen, da dort die Förderung 80 € pro Jahr beträgt und somit höher ist, als bei Bausparverträgen (42,30 €)!

Vermögenswirksame Leistungen auch für Sie!

Mit wenig Aufwand nutzen auch Sie die Vorteile der Vermögenswirksamen Leistungen für Ihre Vermögensbildung.


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