Inhalt:
1. Zustimmung zur Mieterhöhung und Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln am Mietobjekt.
2. Staffelmietvertrag
3. Eigenbedarfskündigung
4. Einbau Treppenhauslift
5. Mieterhöhungsrecht des Grundstückerwerbers wegen vor Erwerb begonnener Modernisierung.
6. Unrichtige Größenangabe der Wohnung
7. Betriebskostenvereinbarung in Formularmietverträgen
8. Ordentliche Kündigung wegen schuldhafter Vertragsverletzung des Mieters
9. Wärmebedarfsberechnung des Vermieters bei Mietpreiserhöhungen nach Energiesparmaßnahmen
10. Mietpreisüberhöhung
11. Statistiken über Mietwohnungsmarkt, Wohnnebenkosten, Wohnungsbau
12.Links zu Mietrechturteilen von 1996 bis 2004
nach Themen sortiert
Rechtsprechung zum Mietrecht
Zustimmungsanspruch zur Mieterhöhung; Zurückbehaltungsrecht wegen Mängelbeseitigungsanspruchs
Nach OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.07.1999 - 20 RE-Miet 1/96 in Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WM) 11/1999, S. 629ff kann sich ein Mieter gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf
Mieterhöhung nach § 2 MHG nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 273 BGB wegen eines Gegenanspruchs auf Mängelbeseitigung gem. § 536 BGB berufen.
Staffelmietvertrag und Mietpreisüberhöhung
Ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 Abs. 2 WiStG) teilweise nichtig, führt dies nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist
selbstständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen (OLG Hamburg, Beschluss vom 13.01. 2000 - 4 U 112/99 in WM 3/2000,
S.111ff).
Nachträgliche Präzisierung des Kündigungsgrundes der Eigenbedarfskündigung
Das Recht des Vermieters auf Eigenbedarfskündigung darf nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vom Fachgericht nicht unzumutbar erschwert werden. Mit Beschluss vom 09.02.2000 - BvR 889/99
in WM 5/2000, S. 232ff hat es klargestellt, dass eine nachträgliche Präzisierung des Kündigungsgrundes gegenüber dem Kenntnis- und Wissensstand des Vermieters zum Zeitpunkt der
Kündigungserklärung nicht in jedem Fall unzulässig sei.
Anspruch des Wohnungsmieters auf Einbau eines Treppenhauslifts
Mit Beschluss vom 28.03.2000 - lBvR 1460/99 in WM 6/2000, S. 298ff hat das BVG entschieden, dass der Mieter der Obergeschoss-Wohnung über die Interessen des vermietenden Eigentümers hinausgehend
ein geschütztes Interesse haben kann, zugunsten des behinderten, in die Wohnung aufgenommenen Lebensgefährten einen Lift im Treppenhaus zu installieren. Es bedürfe einer Abwägung im Einzelfall.
Mieterhöhungsrecht des Grundstückserwerbers auf Grund zuvor begonnener Modernisierungsarbeiten
Der Erwerber eines Grundstücks, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann nach einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 08.05.2000 - 8 RE-Miet 2505/00 in WM
6/2000, S. 300ff den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit
ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.
Einseitiges Mieterhöhungsrecht des Grundstückserwerbers nach Wohnungsmodernisierung aufgrund früherer Modernisierungsarbeiten
Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin im Beschluss vom 17.07.2000 - 8 RE-Miet 4110/00 in WH 9/2000, S. 482ff, kann der Erwerber, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten
ist, den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, auch wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer
Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese vor Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.
Tatsächliche Wohnungsgröße und Mangel der Mietsache: unrichtige Wohnflächenangaben im Mieterhöhungsbegehren
In einem negativen Rechtsentscheid hat das OLG Hamburg mit Beschluss vom 05.05.2000 - 4 U 263/99 in WM 7/2000, S. 348f die Meinung vertreten, dass unrichtige Angaben im Mieterhöhungsverlangen gem.
§ 2 Abs. 2 MHG in der Regel nicht geeignet sind, Gewährleistungsfolgen im Sinne von § 537 BGB auszulösen.
Betriebskostenvereinbarung im Formularmietvertrag gern. § 27 II BV
Das OLG Frankfurt/Main hat mit Rechtsentscheid vom 10.05.2000 - 20 RE-Miet 2/97 in WM 8/2000, S.411ff, klargestellt: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II.
Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten auf den Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag folgende Klausel enthält: "Neben der Miete werden Betriebskosten, insbesondere diejenigen im Sinne
des §27 der II. Berechnungsverordnung umgelegt und in Form von monatlichen Vorauszahlungen mit jährlicher Abrechnung vom Mieter erhoben. Die von dieser Vorauszahlung erfassten Betriebskosten sind in
der Anlage "Betriebskostenaufstellung" enthalten, welche wesentlicher Vertragsbestandteil ist." Dies gilt auch dann, so das OLG weiter, wenn dem Mietvertrag entgegen der zitierten
Klausel eine Betriebskostenaufstellung nicht beigefügt war und dem Mieter auch sonst der Inhalt der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung nicht mitgeteilt oder weitere Erläuterungen
gegeben worden sind (Anschluss an den Rechtsentscheid des BayObLG vom 26.02.1984 - RE-Miet 3/84 in WM 1984,S.104).
Ordentliche Kündigung: Verschulden der Vertragsverletzung: Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen des Mieters
Mit Beschluss vom 15.07.2000 - 16 RE-Miet 1O611/99 in WM 9/2000, S. 481f hat das Kammergericht Berlin darauf hingewiesen, dass § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich ein eigenes Verschulden des
Mieters erfordert und damit die Zurechnung des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB ausschließt.
Wärmebedarfsberechnung in der Mieterhöhungsberechnung nach Energieeinsparmaßnahmen
Der Vermieter, der einen Modernisierungszuschlag nach § 3 Abs. 1 MHG wegen Wärmedämmmaßnahmen geltend macht, muss nach der Rechtsauffassung des Kammergenchts Berlin, Beschluss vom 17.08.2000 -
8 RE-Miet 6159/00 in WM 10/2000, S.535, in der Mieterhöhungserklärung nach § 3 Abs. 3 MHG durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an
Heizenergie ergibt.
Mietpreisüberhöhung: Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum
Das OLG Frankfurt/Hain hat mit Rechtsentscheid vom 15.08.2000 - 20 RE-Miet 1/99 in WM 10/2000, S. 535ff, die Auffassung vertreten, dass bei einem unter Verstoß gegen § 5 Wi5tG geschlossenen und
deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu führt, dass von dem
Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (Anschluss an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 03.03.1999, Az: 4 RE-MietU 131/98,
Grundeigentum 1999, S.441, = NJW-RR 99, S. 1610 = NZM 1999, S.363 = WM 1999, S.209 = ZMR 1999, S 329).
Statistische Zahlen
Mietwohnungsmarkt
In der Zeitspanne Herbst 1999 bis Herbst 2000 hat sich die Entwicklung der Wohnungsmieten nach oben bezogen auf alle Wohnwerte und aller untersuchten Objekttypen - in Bayern fortgesetzt. Am
stärksten konnten Bayernweit die Mieten für Altbauwohnungen (3,8 %) zulegen. Bei den Mieten für Bestandsobjekte war eine
Steigerung von 3,4% zu verzeichnen. Die Mieten bei den Neubauten stiegen in Bayern im Schnitt um 2,3%.
Gründe für den Wandel am Wohnungsmarkt sind unter anderem:
Rückgang der Baugenehmigungen und Baufertigstellungszahlen
Verunsicherung von Investoren durch die Reform des Mietrechts
Allgemein positive Entwicklung der Wirtschaft
Wohnnebenkosten siehe auch untenstehende Grafik
Die Wohnnebenkosten haben sich auch im abgelaufenen Jahr deutlich stärker verteuert als die eigentlichen Mietkosten. Dazu hat vor allem die Preisentwicklung bei Heizöl und Gas beigetragen. Bei
allen anderen Nebenkosten hat sich dagegen die bereits in den Vorjahren festzustellende Preisberuhigung weiter fortgesetzt. "Preistreiber Nr.1" bei den Nebenkosten waren in 2000 mit großem
Abstand die Preise für flüssige Brennstoffe mit einem Anstieg um 55,1% (1999: 19,5%) und Gas mit 15,9%(1999: minus 2,2%).
Wohnungsbau siehe auch
untenstehende Grafik
Im Jahr 2000 sank die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern gegenüber dem Vorjahr um 16,2% auf 63.167. Dies ist der niedrigste Stand seit 1988. Ausschlaggebend dafür war der nahezu
vollständige Rückzug der Kapitalanleger aus dem Wohnungsbau.
Anmerkung: Statistische Einzel1heiten dazu sind den unten abgedruckten Grafiken zu entnehmen.