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Bauartklassen 
In der Gebäudeversicherung und industriellen Versicherung teilt man die Gebäude nach Bauart und Bedachung ein. Diese Einteilung dient als Grundlage der Tariffierung.

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Bauartklassen

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Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) in sog. Bauartklassen eingeteilt. Dabei gilt folgende Regelung:

Bauartklasse oder Fertighausgruppe

Außenwände

Bedachung

1.

massiv

hart

2.

Stahl- oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung-, Stahl-, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus brennbaren Baustoffen (Klasse B nach DIN 4102)

hart

3.

Holz, Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Stahl, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus brennbaren Baustoffen (Klasse B nach DIN 4102),
Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten

hart

4.

wie 1, 2 oder 3

weich

 

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