Entsprechend der Feuergefährlichkeit von Gebäuden werden diese
versicherungstechnisch durch den GDV (Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft) in sog. Bauartklassen eingeteilt. Dabei gilt folgende
Regelung:
Bauartklasse
oder Fertighausgruppe
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Außenwände
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Bedachung
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1.
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massiv
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hart
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2.
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Stahl-
oder Holzfachwerk mit Stein- oder Glasfüllung-, Stahl-, Holz- oder
Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung aus brennbaren
Baustoffen (Klasse B nach DIN 4102)
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hart
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3.
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Holz,
Holzfachwerk mit Lehmfüllung,
Stahl, Holz- oder Stahlbetonkonstruktion mit raumseitiger Wandplattenbekleidung
aus brennbaren Baustoffen (Klasse B nach DIN 4102),
Gebäude mit einer oder mehreren offenen Seiten
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hart
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4.
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wie
1, 2 oder 3
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weich
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