Allgemeine Geschäftsbedingungen rolf tiemann Immobilien-Marketing

Vorbemerkung: Der Erfüllung meiner Makleraufträge widme ich mich mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen meiner Auftraggeber. Meine Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Ursachen unter Einhaltung der Standesregeln meines Berufsstandes. Meine Tätigkeit ist auf den Nachweis und oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Meine Maklerprovision ist verdient, sofern durch meine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn ich zusätzlich dem rechtsgeschäftlichen Verkehr mit meinen Auftraggebern meine "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zugrunde lege, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrnehmung des gerechten Ausgleiches der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs.

§ 1

An Maklerprovision - Courtage einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:

1. An - und Verkauf von Haus - und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: von den Auftraggebern je 3,57% inkl. der MwSt. Bei Alleinaufträgen von Immobilienverkäufen bezahlt die Courtage in Höhe von 3,57% inkl. der Mwst nur der Käufer. Dem zu erzielenden Netto-Verkaufspreis wird die Courtage zugeschlagen. Der Käufer zahlt den Brutto Verkaufspreis an den Verkäufer. Der Verkäufer tritt den Erstattungsanspruch der Courtage hiermit erfüllungshalber an den Makler ab.
Bei allgemeinen Verkaufsaufträgen (keine Alleinaufträge) ist vereinbart, dass der Verkäufer nach einem Zustandekommen einer Immobilien-Vermittlung durch den Makler an den Makler eine Erfolgscourtage in Höhe von 3,57% inkl. der MwSt. bezahlt.

2. Bei Projekten / Werklieferungen / GU - Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertagseite 3,57 % inkl. der MwSt, beziehungsweise, die gesondert getroffenen Vereinbarungen. 

3. Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57% inkl. der MwSt.

4. Bei Vermittlung des Vorkaufsrecht berechnet vom Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten 1,24 % inkl. der MwSt, bei Ausübung des Vorkaufsrecht weitere 2,48% inkl. der MwSt.  

 § 2

Bei Vermietung und Verpachtungen zahlbar vom Mieter / Pächter einschließlich der heutigen Mehrwertsteuer:

1. Bei Mietverträgen, unabhängig von evt. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis zu 5 Jahren beträgt die Maklerprovision  in der Regel - Courtage 2,48 Monatsmieten inkl. der gesetzl. MwSt.
es sei denn das einzelne Maklerangebot enthält eine davon abweichende Courtage.

2. Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10 fachen Jahresmietsumme: 3,57% inkl. der MwSt.

3. Bei Abschluss von Pachtverträgen hat der Pächter eine Provision - Courtage in Höhe der dreifachen
( 3 ) Monatspacht zzgl. der gesetzlichen MwSt zu zahlen.

4. Dem Mieter / Pächter eingeräumte Option(en) auf die Verlängerung des Miet - Pachtvertrages wird / werden wie Vertragslaufzeiten behandelt 3,57 % inkl. der MwSt der Mietsumme von Vertrags - und Optionszeitraum. Zur Miet - Pachtsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs - und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.

§ 3

                            Die in den §§ 1 und 2 genannten Provisions - und Courtagesätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten,
                            so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit meiner Provisions - und Courtageberechnung gültig ist.

§ 4

1. Die Maklerprovision bzw. Courtage ist verdient, sobald durch meine Vermittlung bzw. aufgrund meines Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision bzw. Courtage ist sofort fällig und zahlbar.

2. der Provisions - Courtageanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktritts vorbehaltlos oder aus sonstigem grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

3. Mein Provisions - Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt / Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte, wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von meinen Angebotsinhalt abweicht.

4. Sofern aufgrund meiner Nachweis - oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf meine Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt ist unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.   

§ 5

                            Ich bin berechtigt, ggf. auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden, falls kein Alleinauftrag vom Immobilienverkäufer vorliegt.

 

§ 6

1. Ein mir erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und mich ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäss sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an mich zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.

2. Jeder Alleinauftrag ist nur für eine bestimmte Frist erteilt: Die Frist beträgt längstens zwei ( 2 ) Jahre. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt  drei ( 3 ) Monate, andernfalls verlängert sich der Alleinauftrag um ein ( 1 ) weiteres Jahr. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

§ 7

Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.

§ 8

Ich habe Anspruch auf eigene Anwesenheit bei dem Vertragsabschluß. Der Termin ist rechtzeitig bekannt zu geben. Ich habe Anspruch auf Erteilung Erstellung einer Vertragsniederschrift und aller sich daraus beziehender Nebenabreden.

§ 9

Sollte ein mir erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet mich hiervon unverzüglich, schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, habe ich Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§ 10

Ich habe Anspruch auf Maklerprovision - Courtage, wenn anstelle des von mir angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, dass in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich, bezweckten Geschäftes tritt, z. Bsp.: durch Ersteigerung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

§ 11

Vertragwidriges Verhalten meines Auftraggebers berechtigt mich zum Ersatz für meine sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich aus/nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 12

Meine Angebote erfolgen gemäß der durch mir vom Auftraggeber erteilten Auskünfte, sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind mir gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 13

1. Abweichungen von meinen " Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit meiner schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Sollten Teile meiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen  

    § 14 

Gerichtsstand für alle Störungen aus meinen Verträgen ist Fürth/Nürnberg (Bayern).                  Datum: ...........................   Unterschrift: ................................................................

Zu den Produkten
rolf tiemann Makler, Kirchenweg 32, 90587 Obermichelbach ( 0911/ 762950 Ÿ e-mail kontakt@finanz-immo.de
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