Fremdwährungsdarlehen
in Japanischen Yen und Schweizer Franken
Einleitung
Von einem Fremdwährungsdarlehen spricht man, wenn das Darlehen in einer andere
Währung als Euro vergeben wird, z.B. der Schweizer Franken (CHF) oder der
Japanische Yen (JPY). Für Sie als Darlehensnehmer bedeutet dies, daß Sie das
Darlehen in der entsprechenden Währung erhalten und auch in der gleichen Währung
zurückzahlen müssen. Da Ihre Verpflichtung jedoch i.d.R. auf Euro lautet, tragen
Sie ein Wechselkursrisiko beim Transfer von JPY/CHF in Euro und umgekehrt.
Sie lassen sich also auf eine Devisenspekulation ein.
Konditionen
Interessant ist diese Art von Darlehen vor allem wegen der niedrigen Zinsen, die
sowohl in
der Schweiz als auch in Japan zu zahlen sind. Die Konditionen ändern sich
täglich und sind
von Bank zu Bank sehr unterschiedlich. Deshalb sind die folgenden Angaben als
Beispiel zu verstehen. Um die für Ihr Projekt sinnvollste Bank und Konditionen
festzustellen, ist eine Vorprüfung erforderlich.
Zinsfestschreibung
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Darlehen
in Schw.Franken (CHF)
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Darlehen
in Jap. Yen (JPY)
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Darlehen
in Euro
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Zinssatz
nominal%
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Zinssatz
effektiv%
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Zinssatz
nominal%
|
Zinssatz
effektiv%
|
Zinssatz
nominal%
|
Zinssatz
effektiv%
|
1 Monat
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2,37
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3,62
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0,67
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1,92
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3,50
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4,26
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Alle Angaben sind als Beispiel zu verstehen und verdeutlichen die
unterschiedlichen Zinssätze. Alle Angaben sind freibleibend und
unverbindlich.
Stand Oktober 2008
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Rechenbeispiel
In der
Gegenüberstellung erkennen Sie, welches Einsparpotential sich Ihnen erschließen
kann.
Alle Werte sind auf Euro umgerechnet. Darlehenssumme 200.000 Euro.
Beispielrechnung
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Darlehen in CHF
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Darlehen in Yen
|
Darlehen in Euro
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Zinsen pro Jahr
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(3,62%)
|
(1,92%)
|
(5,11%)
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Aufwand jährlich
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13.994,76
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12.031,56 |
15.831,12
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Gesamtlaufzeit des Darlehens
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20 Jahre
|
20 Jahre
|
20
Jahre
|
Summe Zinsen
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79.894,81
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40.632,08
|
116.621,98
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Summe Tilgung
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200.000
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200.000
|
200.000
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Gesamtaufwand des Darlehens
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279.894,81
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240.632,08
|
316.621,98
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Vorteil im Gesamtaufwand
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36.727,17
|
75.989,90
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---
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Restwert Darlehen nach 20 Jahren
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0
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0
|
0
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Zu den obigen Fremdwährungszinsen und Kosten kommen Sachverständigenkosten
für Wertermittlung von Immobilien z. B. bei Umschuldungen von Darlehen
hinzu.
Alle Werte wurden auf Euro umgerechnet. Wechselkursschwankungen und
Zinsänderungen sind nicht berücksichtigt.
Die genannten Zinsen
sind beispielhaft und
evtl. nicht aktuell.
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Die
Darlehensgewährung erfolgt in Euro oder in Fremdwährung. Zu den
Tilgungsteminen - Laufzeit bis zu 20 Jahren - muss das Darlehen effektiv in der vereinbarten Währung zurückgezahlt
werden. Dies gilt auch für Zinszahlungen, die ebenfalls in der vereinbarten Währung
zu leisten sind. Eine Darlehensaufnahme in einer Fremdwährung kann mit einem
erheblichen Kursrisiko verbunden sein. Sollte der Devisenkurs zum Zeitpunkt der
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Darlehen höher sein als zum Zeitpunkt der
Valutierung des Darlehens, so werden sich auf Grund der höheren Kosten für die
Beschaffung der Fremdwährung die Kosten für den Kredit insgesamt verteuern.
Bei Fremdwährungsdarlehen können jederzeit Sondertilgungen vorgenommen werden.
Meistens werden die Darlehen als Tilgungsaussetzungsdarlehen gewählt und
gleichzeitig eine Kapital-Lebensversicherung oder ein Bausparvertrag angespart,
der dann bei Fälligkeit das Darlehen ablöst.
Risikohinweis
Die
Darlehensaufnahme erfolgt in fremder Währung - es ist somit eine
Devisenspekulation. Verliert die Fremdwährung an Wert, ist das Ihr Vorteil,
weil Sie weniger Darlehen zurückzahlen müssen. Steigt die Fremdwährung im
Wert, ist das Ihr Nachteil, weil Sie mehr Darlehen zurückzahlen müssen.
Beispiel: Steigt der JPY um 50 Prozent, müssen Sie 50 Prozent mehr Darlehen zurückzahlen,
also statt umgerechnet 200.000 Euro dann 300.000 Euro. Mit den Zinszahlungen
verhält es sich genauso. Die Zinszahlungen sind in der Währung der
Darlehensaufnahme zu zahlen. Dadurch kommt es zu jährlichen Schwankungen in der
Höhe der Zinszahlungen.
Voraussetzungen
des Darlehensnehmers
Grundsätzlich
werden bei Fremdwährungsdarlehen besonders hohe Anforderungen an die Bonität
gestellt (z.B. fiktive Kapitaldienstprüfung mit 8 bis 10 Prozent der
Darlehenssumme).
Ebenfalls sind die Anforderungen an die Immobilie erhöht. Die Bank fordert z.B.
bei der Finanzierung von bestehenden Objekten oder bei Umschuldung von Objekten,
die älter als 3 Jahre bestehen, ein Sachverständigen Wertgutachten. Die Kosten
trägt der Darlehensnehmer. Die folgende Tabelle
zeigt, wie unterschiedlich die Bedingungen bei verschiedenen Banken sein können.
Bei einem Fremdwährungsdarlehen empfiehlt es sich, den Finanzmarkt allgemein
und die Entwicklung an den Devisenmärkten speziell zu beobachten. Es besteht
die Möglichkeit, durch geschicktes Agieren - also den Kauf und Verkauf der
fremden Währung zum günstigen Zeitpunkt - einen zusätzlichen
Devisenkursgewinn zu realisieren. Das bedeutet gleichzeitig, daß sich die
Gefahr von Devisenkursverlusten verringert.
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